Stromabgabe an Letztverbraucher

Erläuterungen zu den Daten, die das Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG im Berichtsjahr 2020 dem Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur mitgeteilt hat

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 74 EEG 2014 verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31. Mai eines Jahres die Endabrechnung für das Vorjahr hinsichtlich der von ihnen an Letztverbraucher gelieferten Elektrizitätsmenge vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtung haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen auch nach § 76 Abs. 1, 2. Halbsatz EEG 2014 gegenüber der Bundesnetzagentur. Das Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG hat dieser Verpflichtung entsprochen.

Folgende Daten wurden mitgeteilt:

Stromabgabe an Letztverbraucher im Jahr 2020 nach §§ 63 ff. EEG 2014: 16.945.946 kWh.

Dieser Betrag der Strommenge wurde vom Wirtschaftsprüfer des Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber testiert.

Grundlage für die Angabe der Stromabgabe an Letztverbraucher sind die von den Netzbetreibern ermittelten und dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Rahmen des jeweiligen Lieferanten-Rahmenvertrages übermittelten Daten zum Strombezug des jeweiligen Letztverbrauchers.

Die von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichte „EEG-Umlage“ betrug für das Kalenderjahr 6,756 Cent/kWh. Unter Berücksichtigung des Stromabsatzes des Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG an Letztverbraucher im Allgemeinen und an Letztverbraucher, deren Anteil an der zu zahlenden „EEG-Umlage“ im Rahmen der „besonderen Ausgleichsregelung“ nach §§ 40 ff. EEG 2012 bzw. §§ 63 ff. i.V. mit § 103 EEG 2014 durch Bescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt wurde, beträgt der Gesamtbetrag der an die Übertragungsnetzbetreiber zu zahlenden „EEG-Umlage“ für dieses Berichtsjahr 1.144.868,11 Euro.