Was verbirgt sich hinter diesen gesetzlichen Umlagen und Abgaben?

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Die Bundesregierung unterstützt die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme mit Hilfe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Erklärtes Ziel ist es, die Treibhausemissionen bis zum Jahre 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren. Erhebliche Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid werden durch die Nutzung erneuerbarer Energien eingespart. Außerdem werden hierdurch fossile Energieressourcen geschont. Besitzer von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien erhalten die Garantie, dass der Strom zu einem bestimmten, festgelegten Preis abgenommen wird. Dies nennt man die EEG-Vergütung. Gekauft wird der EEG Strom von Verteilnetzbetreibern. Diese nehmen den Strom in ihr Netz auf und zahlen für jede eingespeiste Kilowattstunde die EEG-Vergütung an den Betreiber der Erneuerbaren-Energien-Anlage. Der Verteilnetzbetreiber leitet den eingespeisten Strom wiederum an den Betreiber des überregionalen Übertragungsnetzes weiter und erhält von diesem die EEG-Vergütung zurück. Die weitergeleiteten Strommengen werden vom Übertragungsnetzbetreiber an der Börse verkauft. Da die daraus erzielten Erlöse jedoch niedriger sind als die gezahlte EEG-Vergütung, ist hier eine zusätzliche Finanzierung notwendig. Der Gesetzgeber hat somit veranlasst, dass Stromanbieter wie wir - Ihre Stadtwerke Bietigheim-Bissingen - bei Ihnen als unserem Endkunden, eine EEG-Umlage erheben müssen. Diese wird dann wiederum von uns an den Übertragungsnetzbetreiber weitergegeben. Diese Umlage ist bundesweit einheitlich festgelegt.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Das KWK-G dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Ähnlich wie beim EEG erhalten Betreiber von KWK-Anlagen einen bestimmten festgelegten Preis für 1 kWh erzeugten Strom. Die Mehrkosten des Übertragungsnetzbetreibers werden auch hier durch die KWK-Umlage auf alle Endkunden umgelegt.

  • 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)

Stromintensive Industrieunternehmen mit einer bestimmten Höhe an Verbrauch werden auf Antrag von den Netzentgelten befreit. Ziel ist es, diese Unternehmen finanziell zu entlasten, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Die dadurch entgangenen Erlöse werden wieder, ähnlich wie bei der KWK-Umlage, auf jeden einzelnen Kunden umgelegt.

Offshore-Netzsumlage (§ 17 EnWG)

Bis einschließlich 31.12.2018 wurde sie als Offshore-Haftungsumlage bezeichnet. Diese Umlage deckt eventuell anfallende Entschädigungszahlungen ab, die Windparkbetreiber bei verzögerten oder gestörten Anschlüssen gegen den zuständigen Netzbetreiber haben. Bisher geht der Netzausbau nur schleppend voran. Mittels dieser Umlage möchte die Bundesregierung einen Investitionsanreiz schaffen.

Umlage für abschaltbare Lasten (§18 AbLaV)

Zum 01.01.2014 trat die Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV (Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten) in Kraft. Diese dient der Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten, sodass sowohl die Netz- als auch Systemsicherheit aufrechterhalten werden können. Die Belastungsgrenzen gemäß § 9 Abs. 7 Satz 2 und 3 KWKG finden dabei keine Anwendung - demnach wird die Umlage für alle Letztverbraucher in der gleichen Höhe erhoben.

Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer

Weitere Elemente sind die Stromsteuer, Konzessionsabgaben sowie die Mehrwertsteuer. Während die Stromsteuer durch das Stromsteuergesetz geregelt wird, handelt es sich bei der Konzessionsabgabe um eine vom Stromanbieter an die Städte und Gemeinde zu leistende Abgabe. Zur Belieferung des Endverbrauchers müssen Stromnetze erstellt werden, welche i.d.R. über öffentliche Grundstücke führen. Zudem fällt auf den Strompreis auch die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer an, die derzeit bei 19 Prozent liegt.

 

   Umlagen & Abgaben

Ab dem 1. Januar 2022

Zum Jahresanfang ändern sich die gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die in Ihrem Strompreis enthalten sind. Auf die Höhe dieser Umlagen haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vertragsgemäß die gesetzlichen Änderungen an Sie weitergeben müssen.

Die in der Tabelle aufgeführten Umlagen und Abgaben werden in Ihrer Abrechnung berücksichtigt. Damit für Sie ersichtlich ist, welcher Teil Ihres Strompreises für die Förderung der Energiewende eingesetzt wird, weisen wir alle Umlagen separat auf Ihrer Rechnung aus.

Umlagen und Abgaben 2021
brutto / netto
2022
brutto / netto
Differenz
brutto / netto
  EEG-Umlage in Cent / kWh 7,735/ 6,500 4,430/ 3,723 - 3,305/ - 2,777 seit 01.07.2022 0,0
  KWK-Umlage in Cent / kWh 0,302/ 0,254 0,450/ 0,378 + 0,148/ + 0,124
  Umlage nach §19 StromNEV in Cent / kWh 0,514/ 0,432 0,520/ 0,437 + 0,006/ + 0,005
  Offshore-Netzumlage in Cent / kWh 0,470/ 0,395 0,499/ 0,419 + 0,029/+ 0,024
  Umlage für abschaltbare Lasten nach §18 AbLaV in Cent / kWh 0,011/ 0,009 0,004/ 0,003 - 0,007/- 0,006
  Summe in Cent / kWh     - 3,129/ - 2,630

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf drei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Mehr Informationen zu den gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auch auf der Internetseite www.netztransparenz.de.