Einspeisemanagement nach §9 EEG

Gemäß §9 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) müssen sich Erzeugungsanlagen zur Vermeidung von Netzüberlastungen am Einspeisemanagement des Netzbetreibers, an dessen Netz sie angeschlossen sind, beteiligen.

Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW(p) müssen über die technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung sowie eine Lastgangmessung zur Abrufung der Ist-Leistung gemäß §9 Abs. 1 EEG verfügen. Für Anlagen mit einer installierten Leitung von mehr als 30 kW(p) bis höchstens 100 kW(p) ist nach §9 Abs. 1 EEG die technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung erforderlich. Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kW(p) müssen ebenfalls die Anforderungen nach §9 Abs. 1 EEG erfüllen oder am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 % der installierten Leistung begrenzen.

Im Netz des Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG wird für das Einspeisemanagement ein Funkrundsteuerempfänger benötigt, der eine vierstufige Steuerung der Einspeiseleistung der Erzeugungsanlage vorsieht. Hierzu gelten die „Technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach §9 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Verteilnetz des Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG“. Die technischen Mindestanforderungen können auf der Internetseite http://www.wennenmuehle.de eingesehen und ausgedruckt werden.

Das Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG behält sich vor, das technische Konzept zur Umsetzung der ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen gemäß §9 EEG anzupassen.

Mit dem Bestellauftrag (siehe unten) können Sie über das Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG einen geeigneten Empfänger bestellen. Die Bestellung ist nur mit dem Bestellauftrag möglich. Der Funkrundsteuerempfänger muss im Auftrag des Kunden durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektriker in der Kundenanlage installiert werden.

Der Rundsteuerempfänger ist Voraussetzung für den Vergütungsanspruch gemäß §9 EEG. Anlagen, die nicht über diesen Empfänger verfügen, können nicht an das Verteilnetz des Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG angeschlossen werden!

Ihr Anlagenerrichter füllt für Sie unser (Vor-) Inbetriebnahmeprotokoll für PV-Anlagen aus. In diesem Protokoll müssen Sie die Umsetzung des §9 EEG bei Ihrer Anlage bestätigen, d.h. das ein Funkrundsteuerempfänger eingebaut oder wenn möglich die 70 % Regelung gewählt worden ist.

Bestellauftrag

Mit dem Bestellformular können Sie über das Elektrizitätswerk Wennenmühle Schörger KG einen geeigneten Empfänger bestellen. Die Bestellung ist nur mit dem Bestellformular möglich. Der Funkrundsteuerempfänger muss im Auftrag des Kunden durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektriker in der Kundenanlage installiert werden.